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21. März 2010

Holz, Feuer, Kachelofen - Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22.M?rz 2010 in Kraft

Verordnung schafft Voraussetzungen f?r eine nachhaltige Staubreduzierung
F?r Holzheizungen, Kamin?fen und andere kleine Feuerungsanlagen f?r feste Brennstoffe gelten ab dem 22. M?rz 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgr?nden ein sinnvoller Brennstoff zur W?rmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in R?umen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und f?hrt zu Geruchsbel?stigungen ? und dies in zunehmendem Ma?e. "Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen f?r eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualit?t. Damit ist ein wichtiger Baustein f?r eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt", sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert R?ttgen. Mit der Novelle der 1. Bundes - Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben f?r ?fen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
"Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung l?st die mittlerweile seit 1988 geltenden, v?llig veralteten technischen Vorgaben f?r ?fen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik", so Jochen Flasbarth, Pr?sident des Umweltbundesamtes.
Die Regelungen im Einzelnen:
Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte f?r Staub vor. Diese k?nnen von neuen Feuerungsanlagen, die ?blicherweise im h?uslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kamin?fen oder Kachelofeneins?tzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten f?r Kohlenmonoxid f?hrt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbel?stigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.
Auch f?r bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern f?r diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor - Ort - Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb m?glich. Erst wenn dies nicht m?glich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachr?stung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.
So genannte Grund?fen, Kochherde, Back?fen, Bade?fen, offene Kamine sowie ?fen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar g?nzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind ?fen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige ?fen zur Beheizung von Wohnungen oder H?usern eingesetzt werden.
Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung f?r die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Au?erdem wird der Brennstoff Holz k?nftig regelm??ig hinsichtlich Qualit?t im Zusammenhang mit anderen ?berwachungsaufgaben ?berpr?ft.
Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von ?l - und Gasheizungen: Die Intervalle der regelm??igen ?berwachungen werden verl?ngert. Die bisher j?hrliche ?berwachung soll auf einen dreij?hrlichen beziehungsweise zweij?hrlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei ?l - und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverl?ssiger arbeiten als noch vor 20 Jahren. Quelle: BMU/UBA - Pressemitteilung vom 19.02.2010


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