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27. August 2012

Holz - H?here F?rderung f?r Pelletheizungen und wassergef?hrte ?fen

Neue MAP - Richtlinie ab 15. August in Kraft
Berlin. Die F?rderung von Pelletheizungen wird durch die neuen, ab 15. August 2012 in Kraft tretenden Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) noch attraktiver. Dies gilt f?r Heizungen bis zur Leistungsstufe von 100 Kilowatt (kW), also f?r Ein - , Zwei - und Mehrfamilienh?user, sowie f?r kleinere ?ffentliche und gewerbliche Objekte des MAP - Teils, der ?ber das Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gef?rdert wird. Wer noch eine fossile Heizung betreibt, sollte die h?heren F?rdermittel dazu nutzen, die alte Heizung gegen eine moderne Pelletfeuerung auszutauschen. Hierauf weist der Deutsche Energieholz - und Pellet - Verband e.V. (DEPV) hin.
F?r Pelletheizungen bis 100 kW erh?ht sich die Basisf?rderung um 400 EUR auf mind. 2.400 EUR, f?r Pelletheizungen mit Pufferspeicher auf 2.900 EUR und f?r Pelletkamin?fen mit Wassertasche auf 1.400 EUR. Auch beim Kombinations - und Effizienzbonus erhalten Heizungssanierer nun mehr Geld vom Staat. Neu ist, dass ?ber das MAP auch im Neubau emissionsmindernde und/oder effizienzsteigernde Ma?nahmen bei der W?rmeerzeugung mit fester Biomasse f?rderf?hig sind. Heizungsbauer, Energiehandel und Schornsteinfeger sollten die Verbraucher noch vor Beginn der Heizperiode ?ber die verbesserten Konditionen informieren.
Im Einzelnen gibt es f?r Pellet - und Holzheizungen im Wesentlichen folgende neue Sachverhalte:
Erh?hung Basisf?rderung um 400 EUR bei gleichbleibendem F?rdersatz von 36 EUR/kW* (Punkt 12.2.1.1 der MAP - F?rderrichtlinie)
- auf mindestens 2.400 EUR f?r Pelletheizungen von 5 bis 100 kW (ehemals 2.000 EUR)
- auf mindestens 2.900 EUR f?r Pelletheizungen mit Pufferspeicher (ehem. 2.500 EUR)
- auf 1.400 EUR f?r Pelletkamin?fen mit Wassertasche (ehem. 1.000 EUR)
*H?here Basisf?rderung von 400 EUR ist nur bis Leistungsstufe 66 kW relevant!
Erh?hung Grundf?rderung (bei gleichbleibenden Qualit?tsanspr?chen) (12.2.1.2 und 12.2.1.3)
- auf 1.400 EUR f?r Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel
Ausbau Bonusf?rderung (12.2.2)
- Kombinationsbonus: 500 EUR f?r gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage mit Solarkollektoranlage, auch wenn diese nur der reinen Warmwasserbereitung dient.
- Effizienzbonus: 50 Prozent der Basisf?rderung, d.h. 54 EUR/kW anstelle von 36 EUR/kW, wenn Anforderung KfW 55 (EnEV 2009) an die Geb?udeh?lle erf?llt ist.
- Neu: Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind kumulierbar!
Innovationsf?rderung: Nachr?stung Bestand und Errichtung Neubau (12.2.3)
- F?r die Errichtung (auch Nachr?stung) von emissionsmindernden oder effizienzsteigernden Anlagenteilen (Brennwertkessel) gibt es im Bestand 750 EUR und im Neubau 850 EUR je Ma?nahme bzw. Anlage (Kessel).
Vorschriften f?r f?rderf?hige Biomasseanlagen
- Grenzwerte Staubemission: Ab dem Jahr 2014 m?ssen f?rderf?hige
o Biomasseheizungen die ab 2015 geltenden Grenzwerte von 20 mg/m3 f?r staubf?rmige Emissionen einhalten (2. Stufe 1. BImSchV).
o F?r Pelletkamin?fen mit Wassertasche gilt dann ein Grenzwert von 50 mg/m3.
o F?r Scheitholzvergaserkessel gilt dann ein Grenzwert von 15 mg/m3.
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizanlage sowie das Einhalten der Effizienzklasse A oder des Energieeffizienzindex EEI gem. ?kodesignrichtlinie von 0,27.

Der Bund unterst?tzt den Einbau von Pelletkesseln und wassergef?hrten Pelletkaminofen jetzt mit noch h?heren F?rdergeldern. Bildquelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH Quelle: Deutscher Energieholz - und Pellet - Verband e. V. (DEPV)


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